ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für (i) den Ratenkaufservice (wie nachstehend definiert), den Heylight AG (nachfolgend "HEYLIGHT") der MOBILEZONE AG (der "Händler" oder "MOBILEZONE") über die HEYLIGHT-Plattform (die "Plattform") zur Verfügung stellt, und (ii) die von MOBILEZONE bereitgestellten Dienste (wie nachstehend definiert), für Gerätekäufe mit Rückverkaufsoption.
In diesem Zusammenhang können sich die Kunden von MOBILEZONE (der oder die „Kunde(n)“, „Sie/Ihnen“ oder „Ihr(e)") zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Kaufvertrags (der „Kaufvertrag“) mit einem Händler für einen Kaufservice entscheiden, der es den Kunden ermöglicht, Geräte (die „Geräte“) vom Händler mittels eines Ratenzahlungssystems zu erwerben (der oder die „Ratenkauf/Ratenkäufe", zusammen der „Ratenkauf-Service“), und der über die Plattform zur Verfügung gestellt wird. Mit der Wahl des Ratenkauf-Services erklären sich die Kunden mit den vorliegenden AGB sowie mit den darin enthaltenen Datenschutzbestimmungen einverstanden. Die Kunden erklären sich ausserdem damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen von HEYLIGHT verarbeitet werden, die unter folgender Adresse verfügbar sind: www.heidipay.com/de-ch/datenschutz.
Dank des Ratenkauf-Services können Kunden ihre Einkäufe (sowohl online als auch offline) mit der Karte (wie unten definiert) in mehreren Raten zahlen. Rechtlich gesehen besteht der Ratenkauf-Service in einer Forderungsabtretung des Händlers an HEYLIGHT (die „Abtretung“), so dass sich die Rolle von HEYLIGHT sodann darauf beschränkt, den Preis der Geräte in Raten von einem Kunden einzuziehen, nachdem HEYLIGHT die Forderung des Händlers gegenüber dem Kunden (die „Forderung“) erworben hat. Vorbehaltlich Klausel 5.1, kann der Kunde nach der Abtretung seine Zahlungsverpflichtung für die Geräte nur durch Zahlung der Raten (wie unten definiert) an HEYLIGHT (und nicht an den Händler) wirksam und endgültig erfüllen.
MOBILEZONE kann dem Kunden eine Rückverkaufsoption anbieten, die den Kunden berechtigt, sein erworbenes Gerät zu einem bestimmten Preis an den Händler zurückzuverkaufen.
Der Händler bleibt der Hauptansprechpartner des Kunden. Der Kaufvertrag wird ausschliesslich zwischen dem Händler und dem Kunden geschlossen, ohne Beteiligung von HEYLIGHT. Gemäss den Bedingungen des Kaufvertrags bleibt der Händler jederzeit für die Verwaltung der Kundenbeziehung und für jegliche allfälligen Ansprüche des Kunden in Bezug auf die Geräte, einschliesslich, aber nicht nur, im Zusammenhang mit der Rückverkaufsoption (z.B. hinsichtlich der Eigenschaften der Geräte, der Retouren, der Reklamationen, der Widerrufe und Einwände sowie der Gutschriften) verantwortlich.
Der Ratenkauf-Service und die Rückverkaufsoption unterliegen nicht dem Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG).
Diese AGB wurden auf Italienisch, Deutsch und Französisch verfasst. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Versionen ist die deutsche Version maßgebend.
1. Funktionsweise der Ratenkäufe
Zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Kaufvertrags mit einem Händler über die Plattform kann sich der Kunde für einen Ratenkauf-Service entscheiden.
Der Kunde akzeptiert diese AGB, wenn er sich für den Ratenkauf-Service entscheidet, und stimmt damit der Forderungsabtretung zu und verpflichtet sich, HEYLIGHT den vollen Betrag des Kaufpreises der Geräte (der „Kaufpreis“) in Raten (jeweils eine „Rate“) zu zahlen unter der Bedingung, dass sein Antrag auf Ratenkauf-Service von HEYLIGHT genehmigt wurde. Mit der Annahme der AGB erklärt sich der Kunde auch damit einverstanden, dass HEYLIGHT die Kredit- oder Debitkarte des Kunden (eine „Karte“) über seinen Zahlungsdienstleister gemäss dem vom Kunden ausgewählten Zahlungsplan (der „Zahlungsplan“) zum Zeitpunkt des Checkouts auf der Plattform (der „HEYLIGHT Checkout“) belastet.
Während des HEYLIGHT Checkouts muss der Kunde die Zahlungsmethode aus mehreren Optionen, darunter auch Visa und Mastercard, auswählen. Es wird kein Einzahlungsschein an den Kunden ausgegeben.
Mit der Entscheidung für den Ratenkauf-Service erklärt sich der Kunde damit einverstanden und autorisiert, dass: (i) durch HEYLIGHT eine erste Rate zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags von seiner Karte abgebucht wird (die „erste Rate“) und dass (ii) nachfolgende Raten in der Folge ab dem Datum des Abschlusses des Kaufvertrags monatlich von seiner Karte abgebucht werden (die „monatlichen Raten“)
2. Kundenportal
Um die Nutzung des Ratenkauf-Services zu erleichtern, stellt HEYLIGHT dem Kunden einen Benutzernamen und ein Kennwort für den Zugang zu einem Kundenportal auf der Plattform zur Verfügung, (das „Kundenportal“), wo der Kunde jederzeit: (i) den Status seines Zahlungsplans sowie bereits geleistete Raten überwachen kann; (ii) die Karteninformationen ändern kann; (iii) vorzeitige Ratenzahlungen (wie unten definiert) in Bezug auf einen Ratenkauf leisten kann und (iv) die aktuellste Version der AGB und der Datenschutzbestimmungen einsehen und herunterladen kann, die jederzeit auch auf der HEYLIGHT-Webseite (www.heidipay.com/de-ch/) verfügbar sind. Hinsichtlich des Schutzes der Kundendaten wird auf die
3. Karte und Identität
Der Kunde bestätigt, dass er der Inhaber und Berechtigte seiner Karte ist, dass die Karte auf seinen Namen registriert ist und dass er die belasteten und/oder geschuldeten Raten nicht anfechten wird, solange die Raten dem Zahlungsplan entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, HEYLIGHT korrekte und aktuelle Personen- und Zahlungsdaten zur Verfügung zu stellen.
4. Automatischer Auswahlfilter
Mit der Annahme dieser AGB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Personendaten zur Prüfung der Bonität des Kunden und zur Durchführung von Betrugsprüfungen, die für die Genehmigung oder Ablehnung eines Ratenkaufs erforderlich sind, verwendet und verarbeitet werden können (der „Auswahlfilter“). Wenn der Auswahlfilter Ihre Anfrage für einen Ratenkauf ablehnt, muss der Kunde eine alternative Zahlungsmethode wählen, um die gewünschte(n) Ware(n) zu kaufen.
5. Gerätekäufe mit Rückverkaufsoption
Der Gerätekauf mittels einem “Ratenkauf-Service” bei einem Händler kann eine Rückverkaufsoption enthalten. Diese ermächtigt die Kunden, ihr gekauftes Gerät zu einem festgesetzten Preis an den Händler zurückzuverkaufen.
Gerätekäufe, welche eine Rückverkaufsoption enthalten, sind durch den Händler als FLEXRATE Ratenzahlungsvereinbarung gekennzeichnet und gemäss den hier definierten Punkten geregelt.
Bei Abschluss einer FLEXRATE Ratenzahlungsvereinbarung gewährt der Händler den Kunden einen im Voraus festgesetzten Abschlag auf den Verkaufspreis (die sogenannte „Restrate“), welche die Kunden im Rahmen ihres Zahlungsplans während der definierten Vertragslaufzeit vorerst nicht bezahlen müssen. Die Restrate entspricht dem Rückverkaufspreis, für den Kunden ihr Gerät an den Händler zurückverkaufen können. Falls Kunden von diesem Rückverkaufsangebot keinen Gebrauch machen, wird ihnen die Restrate nach Ablauf der Vertragslaufzeit durch HEYLIGHT automatisch gemäss dem Zahlungsplan abgebuch
5.1 Abwicklung Geräterückverkäufe an den Händler
1. Während dem letzten Monat der Vertragslaufzeit haben Kunden die Möglichkeit, ihr Gerät in einer Filiale des Händlers zurückzugeben, was einer Annahme des hier definierten Rückverkaufsangebots durch die Kunden entspricht.
2. Spätestens 5 Tage vor Beginn des letzten Monats der Vertragslaufzeit informiert der Händler die Kunden via E-Mail oder SMS über die Rückverkaufsoption.
3. Durch die Rückgabe des Geräts
I. akzeptiert der Händler die Abtretung der Zahlung durch die Kunden und verpflichtet sich, die Restrate an HEYLIGHT zu zahlen.
II. erhalten Kunden von HEYLIGHT eine Freigabeerklärung für die der Restrate entsprechende Schuld
III. bestätigen die Kunden, dass sie alle persönlichen Daten vom Gerät gelöscht haben
IV. Ermächtigen die Kunden den Händler auf dem zurückgekauften Gerät alle angemessenen Kontrollen zur Prüfung der Funktionsfähigkeit des Gerätes durchzuführen und alle Daten des Kunden zu löschen.
V. ist der Rückverkauf des Gerätes an den Händler abgeschlossen.
4. Die Restrate wird vom Händler an HEYLIGHT bezahlt und nicht an die Kunden.
5.2 Voraussetzungen für den Geräterückverkauf
1. Kunden haben eine FLEXRATE Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Händler abgeschlossen.
2. Das Rückverkaufsangebot des Händlers gilt nur für Geräte,
I. deren IMEI-Nummer mit der abgeschlossenen FLEXRATE Ratenzahlungsvereinbarung übereinstimmen;
II. die voll funktionstüchtig und unbeschädigt sind;
III. die keinerlei Nicht-Original-Ersatzteile enthalten und ausschliesslich durch zertifizierte Servicecenter repariert oder gewartet wurden; und
IV. die keinerlei Gerätesperren enthalten und auf die Werkeinstellungen zurückgesetzt sind.
3. Falls die Ladekapazität von Geräten zum Zeitpunkt der Rückgabe weniger als 80% beträgt, so ist ein Rückverkauf nur möglich, wenn Kunden die Kosten für einen Batterieaustausch zu einem Pauschalpreis von CHF 129.00 akzeptieren. In diesem Fall bucht HEYLIGHT die CHF 129.00 als Restrate beim Kunden ab.
4. Nicht möglich ist ein Rückverkauf bei Geräten mit Fehlfunktionen (können nicht gestartet werden, Display, Lautsprecher oder Kamera funktioniert nicht) und/oder Beschädigungen (Brüche am Display oder auf der Rückseite, grobe Dellen oder Verformungen an Gehäuse, gebrochene Ladebuchse, Risse unter Display, eingebrannter Bildschirm, geschwollene Batterie, Flüssigkeitsschäden). Diese Geräte können zur kostenlosen Entsorgung an den Händler übergeben werden.
5.3 Vorzeitige Kündigung
Kunden haben die Möglichkeit, eine FLEXRATE Ratenzahlungsvereinbarung jederzeit vorzeitig zu kündigen. In diesem Fall müssen Kunden alle ausstehenden monatlichen Zahlungen und die Restrate über die HEYLIGHT-Plattform im Kundenportal bezahlen.
6. Verweigerung der Abbuchung von Raten / Verspätete Zahlungen
Für den Fall, dass die Abbuchung einer monatlichen Rate vom Kartenaussteller des Kunden abgelehnt wird, erklärt sich der Kunde damit einverstanden und anerkennt, dass HEYLIGHT nach eigenem Ermessen weitere Versuche unternehmen und die Transaktion täglich wiederholen kann. Im Falle einer Ablehnung sendet HEYLIGHT dem Kunden automatisch zwei als solche bezeichnete Mahnungen per E-Mail und/oder SMS, um das Problem innert einer Frist von 30 Tagen zu beheben, wobei der Kunde aufgefordert wird, (i) seine Karte zu ändern, indem sich der Kunde in das Kundenportal einloggt, oder (ii) eine Limite und/oder das erforderliche Guthaben freizugeben, damit die dem Zeitplan entsprechende(n) Rate(n) so bald wie möglich gezahlt werden kann (können).
Die zwei Mahnungen beinhalten nebst der Frist auch die Androhung, sofern eine vereinbarte Rate länger als 30 Tage unbezahlt bleibt, dass (i) HEYLIGHT berechtigt ist, dem Kunden Mahngebühren zu berechnen, und (ii) der gewählte Zahlungsplan dahinfällt und der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig wird resp. in Verzug gerät. HEYLIGHT ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Karte des Kunden unverzüglich mit dem ausstehenden Betrag, der dem Restbetrag des Kaufpreises entspricht (zzgl. Mahngebühren), zu belasten, wenn der Kunde das Problem nicht innert 30 Tagen nach der ersten Ablehnung durch den Kartenaussteller des Kunden zur vollsten Zufriedenheit von HEIDPAY löst.
Mit dem Ablauf einer Frist von 59 Tagen ab Mahnung ist HEYLIGHT nach eigenem Ermessen berechtigt, die Daten des Kunden und des betreffenden Ratenkaufs zur Einziehung des Kaufpreises an ein Inkassobüro („Inkassobüro“) zu übertragen, sofern die fällige Forderung insgesamt oder auch nur teilweise noch offen ist. In diesem Fall kann der gesamte Kaufpreis oder ein noch ausstehender Betrag des Kunden an das Inkassobüro zum Einzug abgetreten oder verkauft werden, und der Kunde stimmt hiermit zu, dass HEYLIGHT ihre Forderung gegenüber dem Kunden unter diesen Umständen abtritt.
7. Mahngebühren für verspätete Zahlungen
HEYLIGHT ist berechtigt, dem Kunden die folgenden Mahngebühren für verspätete Zahlungen zu berechnen:
(i) 0 CHF für die erste Mahnung (kostenfrei);
(ii) 0 CHF für die 2. Mahnung (kostenfrei);
(iii) 30 CHF für die 3. Mahnung; und
(iv) 30 CHF für die 4. Mahnung.
Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden von mehr als 59 Tagen wird HEYLIGHT dem Kunden zusätzlich die folgenden Gebühren in Rechnung stellen:
(i) Gebühren für die Übertragung oder Abtretung der Forderung an ein Inkassobüro in Höhe von bis zu 6% des Forderungsbetrags mit einer Mindestgebühr von 30.- in allen Fällen; sowie
(ii) zusätzliche Gebühren gemäss Gebührentabelle der Inkasso Suisse.
8. Verantwortlichkeiten
Der Händler ist und bleibt gegenüber den Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag ausschliesslich haftbar
9. Sonstiges
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und anerkennt, dass HEYLIGHT befugt ist, innert fünf (5) Jahren nach der ersten Rate direkt mit dem Kunden zu kommunizieren und ihn per E-Mail und/oder SMS (oder auf anderem Wege, falls der Kunde nicht auf die Aufforderung per E-Mail und/oder SMS reagiert) zu kontaktieren.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB aus irgendeinem Grund ungültig oder unwirksam sein, so ist diese Bestimmung durch diejenige andere rechtsgültige Klausel zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Der weitere Inhalt der AGB bleibt in Kraft.
Diese AGB unterstehen Schweizer Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, insbesondere über deren Abschluss, Gültigkeit, Änderungen, Beendigung oder Kündigung, sind die Gerichte am Wohnsitz des Kunden in der Schweiz zuständig